Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
(Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger)
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Dieses Beratungsgespräch muss bei den Pflegestufen I und II halbjährlich und bei der Pflegestufe III vierteljährlich durchgeführt werden.
Pflegestufenprüfung
Da wir unsere Klienten in der Regel täglich sehen, achten wir natürlich auch darauf, ob der notwendige Pflegeaufwand sich erhöht. Wir helfen Ihnen, Anträge bei der Pflegeversicherung zur Höherstufung zu stellen und sind dann auch anwesend, wenn der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) zur Begutachtung bei dem zu Pflegenden vor Ort ist.
Pflegeberatung
Bei neuen Klienten führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch. Neben den formellen Angelegenheiten besprechen wir mit Ihnen den Umfang der notwendigen Pflege und der Verbesserung von häuslichen Gegebenheiten. Im Pflegezeitraum prüfen wir selbstverständlich, ob die vereinbarten Pflegeleistungen angemessen sind und machen Ihnen Vorschläge zur Optimierung der Pflege.
Wir erstellen für Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und besprechen diesen mit Ihnen.
Intensivpflege
Bei Klienten, die einen erhöhten Pflegeaufwand haben stellt, sich oft die Frage Heim oder ambulante Pflege. Heimplätze, die auch einen hohen finanziellen Aufwand bedeuten, sind nicht immer leicht zu bekommen. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten und Wege auf, dass die zu Pflegenden in ihrer gewohnten Umgebung, also zu Hause, intensiv gepflegt und betreut werden können.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und bieten Ihnen fachkompetente Beratung und jegliche Unterstützung durch unsere Pflegeexperten an